Presseaussendung

21. Juli 2026 | Clean Clothes Kampagne, Presse

Südwind zum Vernichtungsverbot für Neukleidung: Wichtiger Schritt trotz großer Schlupflöcher

Der Owino-Markt in Kampala, Uganda - ein belebter Stoffmarkt mit eng aneinandergereihten Ständen, die mit bunten Stoffen und Kleidungsstücken beladen sind. Mehrere Menschen, darunter eine Frau in einem grauen Kleid und ein Mann in einem grünen T-Shirt, durchstöbern die Waren. Die Atmosphäre ist lebhaft, und die Stände sind mit Stoffen in verschiedenen Farben und Mustern gefüllt. Im Hintergrund hängen weitere Textilien an Haken und Leinen.

Laut der EU-Ökodesign-Verordnung soll Kleidung, die nicht verkauft werden kann, von den Unternehmen entweder erneut verkauft, gespendet oder recycelt werden. Die österreichische Menschenrechtsorganisation Südwind begrüßt die Maßnahme als wichtigen Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der Modeindustrie, sieht aber große potenzielle Schlupflöcher. „Ein effektives Vorgehen gegen Fast Fashion braucht unbedingt weitere Maßnahmen, die gut aufeinander abgestimmt sind. Zusätzlich zu den vielen Ausnahmen, bringen auch Kleiderspenden und angebliches Recycling ihrerseits große Probleme mit sich“, warnt Lena Gruber, Südwind-Sprecherin für nachhaltige Mode.

Bestehende Probleme bei Ausfuhr und Recycling

„Die Vernichtung von Kleidung darf nicht in andere Länder ausgelagert werden. Auch bei unverkaufter Ware gilt: Mehr Mitsprache für die Empfänger:innen, falls diese weiter exportiert werden“, so Lena Gruber. Denn die neue Vorgabe, wonach unverkaufte Kleidung gespendet werden muss, könnte dazu führen, dass noch mehr Kleidung auf überlasteten Deponien im Globalen Süden landet. Ware, die in Kleiderspenden-Container geworfen wird, wird nicht selten mit kaputter und verschmutzter Kleidung vermischt und landet dann auf Müllhalden im Globalen Süden.

Die Forderung nach mehr Recycling scheitert oft an der Zusammensetzung der Kleidung aus mehreren Fasern, die schwer zu trennen sind. Textil-Recycling beschriebt in vielen Fällen eigentlich „Down-Cycling“ – konkret: die Verarbeitung von Alttextilien zu Putzlappen. Dies wiederum kann nicht als nachhaltiger Kreislauf gewertet werden. Arbeitsbedingungen in Recyclinganlagen sind oft ähnlich problematisch wie in der Produktion und etwa in Hubs wie Pakistan häufig geprägt von Hungerlöhnen und Arbeitsrechtsverletzungen.

Ausnahmeregelungen erlauben Schlupflöcher

Die Verordnung verbietet die Vernichtung unverkaufter Kleidung, erlaubt aber weireichende Ausnahmen:

  • Ein Ausnahme gilt für zeitlich begrenzte Lizenzen, also Waren mit einem bestimmten Marken-Logo, das nur für eine bestimmte Zeit verwendet werden darf (z. B. Merchandise zu einem Filmstart oder Fanartikel zur Fußball-WM). Läuft die Lizenz ab, darf die Ware zerstört werden. Das heißt, Unternehmen könnten damit selbst festlegen, wie ihre Lizenzverträge gestaltet sind und sich damit eine Rechtfertigung zur Vernichtung geben.
  • Ausnahmeregelungen, wonach beschädigte oder gefährliche Ware vernichtet werden darf, könnten von Firmen sehr weit interpretiert werden. Auch gilt die Verordnung vorerst nur für große Unternehmen, die somit die Vernichtung (vorerst) an kleinere Zwischenhändler auslagern könnten.
  • Positiv hervorzuheben ist die erstmalige Berichtspflicht für Unternehmen über das Ausmaß der Waren-Vernichtung. Gleichzeitig bleibt die Verantwortung entlang der Lieferkette weiter offen. Betroffen von der Verordnung sind nur Waren, die bereits in der EU „in Verkehr gebracht“ wurden. Aufgrund der Schnelllebigkeit in der Fast Fashion-Industrie, landet ein großer Teil der Kleidung bereits auf dem Müll bevor er überhaupt ein Geschäft von Innen sieht. Es ist noch unklar, ab wann diese Ware als „in der EU in Verkehr gebracht“ gilt – ob es also zum Beispiel schon zählt, wenn es noch im Lager liegt aber für den EU-Export gelistet wurde.
  • Gleichzeitig bleibt die Verordnung in erster Linie ein Umweltgesetz: Ob es positive Effekte für Menschen- und Arbeitsrechte entlang der Lieferkette gibt, bleibt vorerst offen. Damit die Verordnung tatsächlich wirkt, fordert Südwind neben strengen Kontrollen auch einen umfassenderen Ansatz, der Umwelt- und Menschenrechte gleichermaßen schützt.

Damit diese Ausnahmen nicht ausgenutzt werden, braucht es für Südwind strenge Kontrollen und effektive Begleitmaßnahmen. „Um die Modeindustrie insgesamt gerechter zu machen, müssen viele Baustellen bewältigt werden: Schlechte Arbeitsbedingungen und Armutslöhne, ebenso wie Greenwashing, manipulative Werbung und falsche Nachhaltigkeit“, so Südwind-Expertin Gruber. „Die Lösungen liegen schon lange auf dem Tisch: Von menschenwürdigen Löhnen, transparenten Lieferketten bis hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft. Der Einsatz für eine gerechte Modeindustrie geht einher mit Müllvermeidung, Klimaschutz und dem Kampf gegen Armut und Ausbeutung.“

Südwind fordert einen umfassenden Maßnahmenplan für eine gerechte Modeindustrie: https://www.suedwind.at/aktiv-werden/petitionen/justfashion/

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