Gerechte Kompensation für Klimaschäden!

Ein fairer Ausgleichsfonds für den Globalen Süden bei der 28. Weltklimakonferenz

Südwind ruft  Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) dazu auf, sich für einen starken „Loss and Damage Fonds“ einzusetzen. Er soll eine wirksame Unterstützung für Länder des Globalen Südens sein, die bei den betroffenen Communities ankommt. Dafür müssen folgende Schlüsselelemente berücksichtigt werden:

1. Der Fonds muss groß genug sein, um den Herausforderungen durch Verluste und Schäden gewachsen zu sein.   
Die eskalierende Klimakrise treibt die Verluste und Schäden insbesondere in Ländern des Globalen Südens in die Höhe und übersteigt die Möglichkeiten von Menschen, Gemeinschaften und Ländern sich vollständig davon zu erholen. Daher sind umfassende finanzielle Förderungen entscheidend. Allein zwischen 2000 und 2019 haben sich die wirtschaftlichen Schäden in den 55 am härtesten von der Klimakrise getroffenen Länder auf über 525 Milliarden US-Dollar belaufen. Dies hat den materiellen Wohlstand dieser Länder im Schnitt um 20% reduziert. Es ist essenziell, dass die Größe des Fonds ausreicht, um sowohl wirtschaftliche als auch nicht-wirtschaftliche Kosten für Rehabilitation und Wiederaufbau von betroffenen Communities zur Gänze abzudecken, sowie deren Mittel und Kapazitäten für Klimaresilienz zu stärken.

2.
Der Fonds muss aus zusätzlichen Geldern in Form von direkten Zuschüssen bestehen.
Die Gelder für den Fonds müssen neu und zusätzlich zu den bestehenden Klimafinanzierungen für Klimaschutz und Anpassung, sowie zur offiziellen Entwicklungshilfe und zu humanitärer Hilfe zur Verfügung gestellt werden. Denn erstens sind alle diese bestehenden Finanzierungsformen für sich genommen sowohl wichtig als auch unterfinanziert; zweitens ist eine eigene Finanzierung notwendig, damit die Bedürfnisse der Betroffenen berücksichtigt und ihre Rechte gewahrt werden können.  Drittens sind Verluste und Schäden ein Kernthema der Klimagerechtigkeit: Die Länder des Globalen Südens, die die Klimakrise nicht verursacht haben, sollten auch nicht alleine dafür aufkommen müssen. Das heißt, dass die reichen Industrieländer verpflichtend in den Fonds einzahlen sollen und dass es sich bei den Beiträgen um direkte Zuschüsse anstatt um Kredite handeln muss.

3.
Der Zugang für Betroffene zu den Geldern des Fonds muss möglichst direkt und einfach gestaltet werden.
Es gilt sicherzustellen, dass Länder im Globalen Süden, mit besonderem Fokus auf die vulnerabelsten Länder, direkten, rechtzeitigen und unbürokratischen Zugang zu Finanzmitteln haben. Jene Finanzierungsmechanismen sollen priorisiert werden , die Entscheidungsprozesse zum Einsatz der Gelder auf möglichst lokaler Ebene abwickeln. Dabei soll die maßgebliche Beteiligung der betroffenen Communities sichergestellt werden. Denn diese sind oft am besten in der Lage zu entscheiden, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wie diese am besten umgesetzt werden können. Insbesondere vulnerable Gruppen wie Frauen, Jugendliche, Indigene, und Menschen mit Behinderungen müssen priorisiert werden.

4. Der Fonds muss zwischen verschiedenen Herausforderungen durch Verluste und Schäden unterscheiden und angepasste Mechanismen bereithalten.
Um sowohl auf wirtschaftliche als auch nicht-wirtschaftliche Verluste und Schäden antworten zu können, um auf die Folgen von Extremwetterereignissen (z. B. Überflutungen), auf die Auswirkungen langsam-eintretender Klimadesaster (z. B. steigender Meeresspiegel) zu reagieren und Mittel für Wiederaufbau und Umschulungen (bei Verlust von Lebensgrundlagen) bereitstellen zu können, muss es mehrere Finanzierungsfenster geben: a. für plötzlich-einsetzende Klimadesaster; b. für langsam-einsetzende Klimadesaster; c. für mittelfristigen Wiederaufbau von Infrastruktur und Lebensgrundlagen; d. für einen direkten Zugang zum Fonds von lokalen Gemeinschaften und Gruppierungen, insbesondere betroffene Gemeinschaften, Frauen, Jugendliche, Indigene, Menschen mit Behinderungen, sowie ziviligesellschaftliche Organisationen, die direkt mit den genannten Gruppierungen zusammenarbeiten.

5.
Rechenschaftspflicht muss auf allen Ebenen verankert werden         
Es braucht auf mehreren Ebenen Rechenschaftspflicht und klare Verantwortlichkeiten, damit überprüft werden kann, ob die Gelder den tatsächlichen Bedürfnissen betroffener Communities zugutekommen und ob Menschenrechte lokaler Gemeinschaften und das Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung indigener Communities gewahrt werden. Das bedeutet auch, Individuen und Gemeinschaften aktiv Zugang zu Informationen sowie öffentliche Partizipation zu ermöglichen. Das Verwaltungsorgan des Fonds muss dafür sorgen, dass Gelder, die für Verluste und Schäden vorgesehen sind, nachverfolgt werden können und die Geldflüsse öffentlich transparent gemacht werden.

Nur unter Miteinbeziehung dieser Schlüsselelemente kann der Fonds der historischen Einigung auf einen Fonds für Verluste und Schäden auf der COP27 Rechnung tragen und zu einem Meilenstein auf dem Weg Richtung Klimagerechtigkeit werden.

 

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