Presseaussendung

21. Oktober 2025 | Presse

Südwind: Aufweichung der Entwaldungsverordnung ist ein massiver Rückschritt für Klima und Menschenrechte

Bumstümpfe auf einer Waldfläche nach einem großen Einschlag
Der heute präsentierte Vorschlag der Europäischen Kommission zur Entwaldungsverordnung enthält weitgehende Aufweichungen vom 2023 beschlossenen Gesetz. Die österreichische Menschenrechtsorganisation Südwind sieht darin einen massiven Rückschritt für den Schutz der globalen Wälder.

Nahezu die gesamte europäische Land- und Forstwirtschaft soll laut dem neuen Vorschlag von Sorgfaltspflichten ausgenommen werden, ebenso wie nachgelagerte Händler und Verarbeiter. Dadurch entstehen intransparente Lieferketten und massive Schlupflöcher für rücksichtslose Waldzerstörung.

„Anstelle von Zugeständnissen an die Forstindustrie braucht es Rechtssicherheit und Klarheit – sowohl für Unternehmen als auch für die Betroffenen von Entwaldung. Der Kern der EU-Entwaldungsverordnung muss erhalten bleiben. Das bedeutet: Kein Handel mit Produkten aus Waldzerstörung, eine transparente Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Lieferkette und eine gemeinsame Verantwortung für den Erhalt unserer Wälder”, sagt Maria Hammer, Südwind-Sprecherin für Waldschutz.

„Mit ihrem gefährlichen Deregulierungskurs nimmt die Europäischen Kommission die Zerstörung wertvoller Lebensräume für Mensch und Natur in Kauf. Jetzt liegt es an den Mitgliedsländern und dem EU Parlament, diesem Kahlschlag bei Menschenrechts- und Klimaschutz eine Absage zu erteilen”, so Hammer.

Rückfragehinweis:
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleiter Südwind
Telefon: +43 650 96 77577
E-Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at

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