Spenden an Südwind steuerlich geltend machen

Spenden an Südwind steuerlich geltend machen
Der Verein Südwind muss, um die Absetzbarkeit der Spende bei der Arbeitnehmerveranlagung/Steuererklärung zu gewährleisten, diese an das Finanzamt melden. Dafür bitten wir um Übermittlung der folgenden Daten:
Einverständniserklärung*

Zu Ihrer Information:

Der Verein Südwind (SO 1575) meldet die Jahressumme der Spenden ab Bekanntgabe der Daten jährlich, jeweils bis Ende Februar des Folgejahres, an das Finanzamt (d.h. für das Jahr 2022 bis Ende Februar 2023). Diese Meldung erfolgt automatisch bis auf Ihren Widerruf, den Sie jederzeit formlos (telefonisch, per Brief, per Email) und ohne Angabe von Gründen an Südwind senden können.