Wien /Brüssel, 27. November 2025. Die EU-Ombudsfrau Teresa Anjinho stellte heute Donnerstag fest, dass der Umgang der EU-Kommission mit Omnibus I zu Vorschriften für unternehmerische Nachhaltigkeit sowie die „Vereinfachung“ der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2024 grundlegende Prinzipien guter Verwaltung verletzt hat – darunter transparente, inklusive und evidenzbasierte Gesetzgebung. „Die heutige Entscheidung ist ein schwerer Schlag für Omnibus. Die Kommission hat die Anforderungen an Transparenz, Faktenbasis und Konsultation, die an die EU-Gesetzgebung gestellt werden, nicht erfüllt“, erklärt Stefan Grasgruber-Kerl, Südwind-Experte für faire Lieferketten. „Ein Gesetz auf der Grundlage eines derart fehlerhaften Verfahrens zu verabschieden, lässt ernsthafte Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit aufkommen.“
Südwind: Keine Aufweichung ohne Folgenabschätzung
Angesichts der Feststellungen der EU-Ombudsfrau fordert die österreichische Menschenrechtsorganisation, dass eine vollständige Folgenabschätzung durchgeführt wird. „Jede politische Einigung muss auf Fakten beruhen und mit den EU-Klimaschutzzielen im Einklang steht. Wenn das nicht möglich ist, muss die Kommission ihren Deregulierungs-Vorschlag zurückziehen. Dies gilt nicht nur für das erste Omnibus-Paket, sondern für alle vorgeschlagenen und geplanten Gesetzespakete“, fordert Südwind-Sprecher Grasgruber-Kerl.
Erfolg für Beschwerde von Zivilgesellschaft
Die Entscheidung folgt auf mehrere Beschwerden von zivilgesellschaftlichen Organisationen beim EU Ombudsmann – dem Aufsichtsorgan der Verwaltung – über das Verfahren zur Verabschiedung des ersten Omnibus-Pakets. Dieses zielt darauf ab, zentrale Verpflichtungen zur Unternehmensverantwortung abzuschwächen, darunter das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD – Corporate Sustainability Due Diligence Directive).
Eingebracht wurde die Beschwerde von der European Coalition for Corporate Justice gemeinsam mit ClientEarth, Anti-Slavery International, Clean Clothes Kampagne, Friends of the Earth Europe, Global Witness, Notre Affaire À Tous und T&E (Transport & Environment). Diese hatten Alarm geschlagen aufgrund undemokratischer und intransparenter Verfahren der Kommission, die Unternehmensinteressen Vorrang vor öffentlichem und ökologischem Wohl einräumten.
Einschätzung der EU-Ombudsfrau im Detail
Die EU-Ombudsfrau übt scharfe Kritik an der Kommission, weil sie:
- die vorgeschriebene Folgenabschätzung, die für die Abschwächung des Gesetzes notwendig gewesen wäre, ausgelassen hat und behauptet, „Dringlichkeit“ rechtfertige das Umgehen dieser Bewertungen;
- die nach den EU-Verträgen erforderliche Beteiligung der Interessenträger:innen eingeschränkt hat, indem sie Treffen vorrangig mit Vertreter:innen der Industrie abhielt, während die meisten zivilgesellschaftlichen Akteure faktisch ausgeschlossen wurden;
- keine Nachweise dafür geliefert hat, dass die vom Europäischen Klimagesetz vorgeschriebene Prüfung der Klimaverträglichkeit durchgeführt wurde.
Weiterführende Infos:
Presseaussendung der European Coalition for Corporate Justice
Feststellung der Europäischen Bürgerbeauftragte Teresa Anjinho
Rückfragehinweis:
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleiter Südwind
Tel.: 0650 96 77 577
E-Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at







