Meilenstein erreicht: EU-Waldschutzgesetz tritt in Kraft

© Sergio Baffoni

Großer Schritt gegen Waldzerstörung getan. Jetzt liegt es an Österreich und den anderen Mitgliedsstaaten diese wichtige Verordnung umzusetzen. Auf EU-Ebene muss in Zukunft jedoch nachgeschärft werden, damit auch Menschenrechte wirksam geschützt werden.

Gestern, am 29. Juni, dem internationalen Tag der Tropen, ist das EU-Waldschutzgesetz in Kraft getreten. Mit Hilfe unserer Unterstützer:innen haben wir nun erstmals ein Gesetz, das den Verkauf von Erzeugnissen verbietet, hinter denen Waldzerstörung steckt. Nachdem das letzte Jahr ein katastrophales Jahr für die Tropen war, und erneut Flächen in der Größe von halb Österreich zerstört wurden, ist es höchste Zeit, endlich ins Handeln zu kommen.

 

Erfolg der Zivilgesellschaft

Damit hat die Zivilgesellschaft nach vielen Jahren Arbeit einen historischen Meilenstein für den Schutz der Wälder erreicht – und damit auch für den Klimaschutz. Auch Südwind hat die letzten zwei Jahre intensiv daran gearbeitet – und weil viele Menschen unsere Appelle, E-Mails und Social Media-Aufrufe unterstützt haben, konnten wir wichtige Politiker:innen dafür gewinnen, für das Gesetz einzutreten. Wir sagen Danke!

Südwind sieht im neuen Gesetz einen wichtigen Beitrag zum weltweiten Erhalt der Wälder. Denn EU-Unternehmen importieren nach China die meisten Produkte, die mit Waldzerstörung in Zusammenhang stehen – darunter Sojafuttermittel, Palmöl, Rindfleisch, Leder, Holz, Kakao und Kaffee. Damit wird künftig Schluss sein! Das Gesetz sieht ein Importverbot solcher Produkte vor, das nur dann nicht gilt, wenn die Unternehmen nachweisen können, dass entsprechende Erzeugnisse keine Waldzerstörung verursacht haben und legal produziert worden sind. Halten sich die Unternehmen nicht an diese Spielregeln, riskieren sie Geldstrafen und weitere Sanktionen.

 

Nachschärfungen nötig bei Menschenrechten

Zu kurz greift das Gesetz allerdings beim Schutz der Menschenrechte: Sie werden nur geschützt, wenn sie in der nationalen Gesetzgebung der Erzeugerländer (zum Beispiel Brasilien, Ghana oder Indonesien) verankert sind. Hier braucht es Nachschärfungen: Denn internationale Menschenrechtsstandards und insbesondere indigene Rechte sollten unabhängig von nationalen Gesetzgebungen eingehalten werden müssen. Insbesondere indigene Gruppen sind oft Vertreibung und Gewalt – bis hin zu Ermordungen – ausgesetzt, ihre Landnutzungsrechte werden missachtet, ihre Territorien zerstört. Gerade tropische Wälder sind Lebensraum und Lebensgrundlagen unzähliger Menschen. Deshalb braucht es hier Nachbesserungen im Sinne internationaler Konventionen wie zum Beispiel der ILO-169-Konvention oder der UN-Deklaration über die Rechte Indigener (UNDRIP) zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Ein Kritikpunkt ist auch, dass im Gesetz keine zivilrechtliche Haftung von EU-Unternehmen vorgesehen ist. Das heißt, Betroffene und Geschädigte in Erzeugerländern können keinen Anspruch auf Entschädigung gegenüber Unternehmen nach europäischem Recht geltend machen. Der Fokus des EU-Waldschutzgesetzes liegt außerdem zu eng auf Wäldern im klassischen Sinne. So sind zum Beispiel Trockenwaldregionen im tropischen Savannengebiet des Cerrado ausgeschlossen, die aber ebenfalls durch die gleichen Erzeugnisse – allen voran Soja – unter Druck stehen. In einem Jahr wird es die Gelegenheit geben, das Gesetz nachzuschärfen und den Schutz auch auf andere bewaldete Flächen, wie die Trockenwälder des Cerrado, auszuweiten. In zwei Jahren können auch andere Ökosysteme im Gesetz mitberücksichtigt werden.

Des Weiteren nimmt das Gesetz Finanzinstitute zu Unrecht aus der Verantwortung: Zwar dürfen EU-Unternehmen keinen Handel mehr mit waldzerstörenden Erzeugnissen treiben, Finanzinstitute dürfen aber weiterhin in deren Produktion investieren. Diese Absurdität gilt es in spätestens zwei Jahren aufzulösen, sobald eine Revision dieser Bestimmung stattfinden wird. Es bleibt also noch viel zu tun.

 

Alle Augen auf die Umsetzung

Nun kommt es aber erst einmal darauf an, dass Österreich und die anderen Mitgliedsstaaten das Gesetz auch angemessen durchsetzen. Das heißt im Idealfall, dass es strenge Kontrollen und abschreckende Strafen für Unternehmen gibt, die dagegen verstoßen. Ein gutes Gesetz ist nur so viel wert wie seine Durchsetzung!

Südwind wird diesen Prozess der Durchsetzung in Österreich genau verfolgen, um sicherzustellen, dass das Gesetz auch seine Wirksamkeit entfaltet. Nur so können die Wälder an den Orten der Erzeugung tatsächlich geschont werden. Unterstützen Sie uns weiterhin bei dieser wichtigen Aufgabe!